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Rechtsantragstelle


Aufgabe:

In Verfahren vor dem Verwaltungsgericht besteht weder ein allgemeiner Anwaltszwang noch muss ein Antrag in der Rechtsantragstelle zu Protokoll gegeben werden. Beteiligte können Klagen oder Anträge selbst formulieren und dem Gericht per Post oder per Fax zuleiten oder in den Hausbriefkasten einwerfen.

Die Rechtsantragstelle bietet eine zusätzliche Möglichkeit, Klagen und Anträge, insbesondere auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, zu Protokoll zu geben.

Für Ihre Klage oder Ihren Antrag können Sie das vorliegende Formular benutzen; dies ist aber nicht unbedingt erforderlich. Fügen Sie Ihrem Schreiben bitte eine Kopie des angefochtenen Bescheides bzw. der angefochtenen Bescheide bei.


Lage:

Die Rechtsantragstelle des Gerichts befindet sich im Hauptgebäude des Verwaltungsgerichts Oldenburg am Schloßplatz 10.


Sprechzeiten:

Die Rechtsantragstelle ist geöffnet von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Absprache für Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten.


Telefon:

0441 220-6000



Die häufigsten Fragen zur Antragstellung ...


1. Was kann zu Protokoll gegeben werden?

In der Rechtsantragstelle können Klagen zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben oder Anträge, insbesondere auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, gestellt werden. Die Urkundsbeamten helfen bei der Formulierung der Klage, bzw. des Eilrechtsschutzantrages. In dringenden Fällen können sie die Begründung - vor allem bei Eilrechtsschutzanträgen - im angemessenen Umfang zu Protokoll nehmen.


2. Was sollte mitgebracht werden?

Bitte bringen Sie die Bescheide mit, die Sie anfechten wollen - einschließlich evtl. ergangener Widerspruchsbescheide. Falls Sie eine Klage oder ein Antrag nicht im eigenen Namen, sondern im Namen einer anderen Person stellen wollen, ist eine Vollmacht oder ein sonstiger Vertretungsnachweis dieser Person erforderlich. In einem solchen Fall sollten Sie sich ausweisen können.


3. Ist eine Rechtsberatung möglich?

In der Rechtsantragstelle darf keine Rechtsberatung erfolgen. Dazu sind nur Personen berechtigt, denen die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten übertragen wurden (in erster Linie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte). Die Urkundsbeamten können und dürfen nur bei der Aufnahme der Klagen oder Anträge helfen, aber nicht inhaltlich beraten oder z. B. Auskünfte über Erfolgsaussichten geben.


4. Können auch Personen zur Rechtsantragstelle kommen, die kein Deutsch sprechen?

Personen, die kein oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, müssen jemanden mitbringen, der für sie übersetzen kann. Vom Gericht wird nur dann ein Dolmetscher gestellt, wenn es im Laufe eines Prozesses zu einer mündlichen Verhandlung kommen sollte.

Alle Schreiben, die Sie einreichen, müssen in deutscher Sprache geschrieben sein. Wenn Sie Originaldokumente vorlegen, die in fremder Sprache verfasst sind, sollten Sie eine Übersetzung beifügen.


5. Kann ich meine Klage/meinen Antrag auch per E-Mail einreichen?

Es ist nicht möglich, per E-Mail Klagen zu erheben. Bitte senden Sie dem Gericht daher entsprechende Post schriftlich oder per Telefax zu.


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