Artikel-Informationen
erstellt am:
04.07.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Urteilen vom heutigen Tage (Az. 1 A 5389/06 und 1 A 27/07) zwei Klagen gegen die Wahl von Andreas Bartels zum Bürgermeister der Gemeinde Garrel abgewiesen. Die Kläger hatten im Wesentlichen geltend gemacht, dass die Wahl durch den Landrat des Landkreises Cloppenburg unzulässig beeinflusst worden sei. Der Landrat Eveslage habe sich in einem Interview für den CDU-Kandidaten Bartels eingesetzt und damit seine Neutralitätspflicht als gewählter Beamter verletzt. Ohne diese Parteinahme zu Gunsten des Kandidaten Bartels hätte die Wahl, die dieser mit nur 51 Stimmen Vorsprung gewonnen habe, anders ausgehen können.
Das Gericht folgte jedoch der Argumentation der Kläger nicht. Der Vorsitzende führte in seiner mündlichen Urteilsbegründung im Wesentlichen aus, der Landrat habe sich als Beamter gegenüber allen Bewerbern für ein Bürgermeisteramt zwar neutral zu verhalten. Als Angehöriger einer Partei dürfe er aber von seinem Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch machen und sich auch im Wahlkampf für Kandidaten seiner Partei einsetzen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass nach der jetzigen sog. eingleisigen Kommunalverfassung das Amt des Landrats vom Gesetzgeber bewusst politischer als bisher ausgestaltet worden sei. Erst wenn er dabei offensichtlich seine Amtsstellung zu Gunsten einer Partei missbrauche, überschreite er die ihm gesetzten Grenzen. Das Gericht sah in dem von den Klägern angeführten Interview noch keine unzulässige Wahlbeeinflussung durch Ausnutzen der Amtsstellung. Es sei nach den Umständen hinreichend erkennbar gewesen, dass sich der Landrat als Privatmann geäußert habe. Er habe seine Stellungnahme nicht in einem amtlichen Mitteilungsblatt verbreitet und das Interview - wenn auch nicht besonders deutlich - in Form einer Zeitungsanzeige veröffentlicht.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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04.07.2007
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07.06.2010