Artikel-Informationen
erstellt am:
07.05.2009
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt am 3. Juni 2009 über Klagen gegen das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg betreffend geplante Offshore-Windparks in der Nordsee, die ca. 13 km nordöstlich von Wangerooge (Nordergründe) und ca. 14,5 km nordwestlich von Borkum (Riffgat) entstehen sollen.
Die klagenden Berufsfischer tragen vor, dass die Errichtung und das Betreiben der Windparks sie in ihrem Eigentumsgrundrecht verletzten, weil in ihre eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebe eingegriffen werde. Sie seien auf den Erhalt ihrer Fanggebiete im Bereich der geplanten Windparks angewiesen. Durch die Windenergieanlagen, um die herum eine Sperrzone eingerichtet werde, gingen erhebliche Fangflächen verloren. Dies führe zu Fangeinbußen von bis zu 30 % (Riffgat) bzw. 20 - 50 % (Nordergründe) jährlich. Diese gravierenden Auswirkungen seien von dem beklagten Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg bei der Erteilung der Genehmigung nicht hinreichend beachtet worden. Die Kläger rügen darüber hinaus formale Fehler im Genehmigungsverfahren.
Das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg und die am Verfahren als Beigeladene beteiligten Windparkbetreiber (Windpark Nordergründe GmbH & Co. Infrastruktur OHG, Offshore Windpark Riffgat GmbH & Co. KG) halten die Klagen bereits für unzulässig, weil eine Verletzung eigener Rechte der Kläger nicht möglich sei. Künftige Erwerbsmöglichkeiten und Gewinnaussichten seien nicht geschützt. Darüber hinaus hätten die Kläger es bezüglich des geplanten Offshore-Windparks Nordergründe versäumt, im Verwaltungsverfahren hinsichtlich eines zunächst erlassenen Vorbescheides ihre Einwendungen vorzubringen und seien daher mit diesen nach Erteilung der endgültigen Genehmigung wegen Verspätung ausgeschlossen.
Die mündlichen Verhandlungen am 3. Juni 2009 finden im Sitzungssaal II der Nebenstelle des Gerichts, Mühlenstraße 5 in Oldenburg um 11.00 Uhr statt.
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07.05.2009
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07.06.2010