Artikel-Informationen
erstellt am:
03.11.2010
Am 22. November 2010 verhandelt die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg über Klagen der Stadt Papenburg, der Landkreise Emsland und Leer, der Stadt Emden sowie der Meyer Werft GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland betreffend die Aufnahme der Unter- und Außenems in die Liste der nach der Europäischen Flora-, Fauna-, Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zu schützenden Gebiete.
Die Stadt Papenburg hatte am 20. Februar 2008 Klage erhoben, um der Bundesrepublik Deutschland die Zustimmung zur Aufnahme des Gebietes „Außen- und Unterems“ in die Liste der FFH-Gebiete untersagen zu lassen. Sie befürchtet gravierende Nachteile für sich als Hafenstadt und insbesondere als Werftstandort. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte mit Beschluss vom 31. März 2008 (Az. 1 B 512/08) der Bundesrepublik Deutschland bis zum Abschluss des Klageverfahrens vorläufig untersagt, ihr Einvernehmen zu erteilen. Das Gericht hat die Sache am 13. Mai 2008 verhandelt und beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der FFH-Richtlinie vorzulegen. Es hat eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs dazu eingeholt, ob bei der Einvernehmenserteilung auch nicht naturschutzfachliche Erwägungen berücksichtigt werden müssen. Mit Urteil vom 14. Januar 2010 hat der Europäische Gerichtshof dazu entschieden, dass die Erteilung des Einvernehmens nicht aus anderen als naturschutzfachlichen Gründen verweigert werden dürfe.
Die Stadt Papenburg ist weiterhin der Auffassung, ihr sei Rechtsschutz zu gewähren, weil nur so ihr Recht auf umfassende Prüfung auch in naturschutzfachlicher Sicht gewahrt werden könne. Eine gerichtliche Überprüfung nach Unterschutzstellung biete diese Möglichkeit nicht mehr in ausreichender Form.
Die Bundesrepublik Deutschland hält die Klage nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für unzulässig, weil es sich bei den von der Stadt Papenburg geltend gemachten Belangen nicht um naturschutzfachliche Erwägungen handele.
Neben der Stadt Papenburg haben auch die Landkreise Emsland, Leer und die Stadt Emden Klagen mit den gleichen Begehren wie die Stadt Papenburg erhoben. Auch sie sind der Ansicht, dass durch die Unterschutzstellung der Unterems Probleme für ihre Infrastruktur, insbesondere als Wirtschafts- und Hafenstandort entstehen könnten.
Auch die in Papenburg ansässige Werft hat Klage gegen die Unterschutzstellung erhoben, über die ebenfalls entschieden werden soll.
Die mündliche Verhandlung am 22. November 2010 beginnt um 13.00 Uhr. Sie findet im Sitzungssaal 2 des Gerichtsgebäudes Mühlenstraße 5 in Oldenburg statt. Die Verhandlung ist öffentlich.
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03.11.2010