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Einigung im Rechtsstreit über Ausschlüsse aus der Freiwilligen Feuerwehr Ganderkesee

Die Rechtsstreitigkeiten um den Ausschluss der Dirigentin und des Ortsmusikzugführers aus der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ganderkesee sind beigelegt (15 A 8158/25 u.a).


Die Rechtsstreitigkeiten um den Ausschluss der Dirigentin und des Ortsmusikzugführers aus der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ganderkesee sind beigelegt (15 A 8158/25, 15 B 1305/26, 15 A 8160/25, 15 B 1307/26).

Die Gemeinde Ganderkesee hatte die beiden Mitglieder der Musikabteilung aus feuerwehrinternen Gründen mit Bescheiden vom 17. Dezember 2025 zum Jahresende aus der Feuerwehr ausgeschlossen und ihnen bis zum Wirksamwerden des Ausschlusses die Teilnahme am Übungs- und Auftrittsbetrieb untersagt. Am 12. Februar 2026 war die sofortige Vollziehung der Ausschlussverfügungen durch die Gemeinde Ganderkesee angeordnet worden. Gegen die Ausschlussverfügungen und den angeordneten Sofortvollzug hatten die Feuerwehrangehörigen Klage erhoben und um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.

Im Rahmen eines nichtöffentlichen Erörterungstermins hat das Gericht aufgezeigt, dass die in der vergangenen Zeit innerhalb der Feuerwehr aufgetretenen Spannungen ihre wesentliche Ursache in nicht hinreichend geklärten Kompetenzverteilungen in Bezug auf die Musikabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Ganderkesee gehabt haben dürften. Weiter hat das Gericht Zweifel daran geäußert, dass die in den Bescheiden angeführten Gründe ausreichten, um die Ausschlüsse zu rechtfertigten.

Die Beteiligten haben die gerichtlichen Hinweise zum Anlass für eine vergleichsweise Einigung genommen: Die Gemeinde Ganderkesee hat die angefochtenen Ausschlussverfügungen aufgehoben. Die Dirigentin und der Ortsmusikzugführer haben ihre Ämter mit sofortiger Wirkung niedergelegt, bleiben aber Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Um den Verantwortungsbereich und die Leitungsfunktionen innerhalb der Musikabteilung künftig zu stärken und zu konzentrieren und die weiteren Verantwortungsträger der Freiwilligen Feuerwehr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu entlasten, prüft die Gemeinde Ganderkesee, ob und wie die Kompetenzregelungen betreffend die Musikabteilung der Feuerwehr im Rahmen einer Änderung der Feuerwehrsatzung geändert werden können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.04.2026

Ansprechpartner/in:
Herr Karl-Heinz Ahrens

Verwaltungsgericht Oldenburg
Pressesprecher
Schloßplatz 10
26122 Oldenburg
Tel: 0441 220-6026

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