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Noch keine Entscheidung über Ablehnungsanträge wegen der Besorgnis der Befangenheit gegen Richter des Verwaltungsgerichts Oldenburg

In einem ausländerrechtlichen Verfahren ist ein Befangenheitsantrag gegen die drei zuständigen Richter des Verwaltungsgerichts Oldenburg gestellt worden. Die Antragsteller sollten ursprünglich am 20. Februar 2013 in die Republik Kosovo abgeschoben werden. Von diesem Termin nahm die Ausländerbehörde Abstand. Eine dann für den 10. April 2013 vorgesehene Abschiebung wurde ebenfalls abgesagt. Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes richtet sich gegen eine Nebenbestimmung betreffend die den Antragstellern erteilte Duldung.

Der Befangenheitsantrag bezieht sich darauf, dass die zuständige Kammer die Ausländerbehörden in ihrem Bezirk gebeten habe, Abschiebetermine vorab bekannt zu geben, Verwaltungsvorgänge vorab zu übersenden und ggf. auch eine Schutzschrift im Hinblick auf einen evtl. zu erwartenden Eilantrag zu hinterlegen.

Soweit in der Presse berichtet worden ist, bei den Antragstellern dieses Verfahrens habe es sich um eine Familie gehandelt, die am 20. Februar 2013 in die Republik Kosovo abgeschoben worden sei, ist dies unzutreffend. Eine Abschiebung hat vielmehr nicht stattgefunden. Unzutreffend ist auch, dass es Vereinbarungen zwischen der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg und dem Niedersächsischen Innenministerium unter dem früheren Innenminister gegeben hat. Absprachen mit Ausländerbehörden, wonach Abschiebungen nicht vorab anzukündigen seien, hat es ebenfalls nicht gegeben.

Die Frage, ob die beanstandete Vorgehensweise der Kammer Anlass zur Besorgnis der Befangenheit bietet, wird die für den Befangenheitsantrag zuständige Vertretungskammer entscheiden. Ein konkreter Entscheidungstermin steht noch nicht fest. Dem Prozessbevollmächtigten der Antragsteller ist auf seinen Antrag zunächst Akteneinsicht gewährt worden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2013
zuletzt aktualisiert am:
16.04.2013

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