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Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt Verfahren betreffend Gebührenerhebung bei Routinekontrollen im Futtermittelbereich

Vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg sind am 8. September 2015 drei Klageverfahren betreffend die Gebührenerhebung bei Routinekontrollen im Futtermittelbereich verhandelt worden ( Az.: 7 A 2567/14 u.a.). Die Kläger in den Verfahren sind von den Kontrollen betroffene Futtermittelbetriebe. Die Klagen richten sich gegen das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg sind zu diesem Problemkreis ca. 450 Klageverfahren anhängig. Bei den nunmehr verhandelten Klageverfahren handelt es sich um „Musterverfahren“, die inhaltlich mit den übrigen anhängigen Verfahren vergleichbar sind. In den Klageverfahren geht es um Gebührenerhebungen, die im Jahr 2014 neu eingeführt worden sind. Bis dahin waren Routinekontrollen gebührenfrei.

Die Kläger meinen, dass die Gebührenerhebung nicht rechtmäßig ist, weil sie gegen höherrangiges Recht, etwa gegen verfassungsrechtliche Grundsätze, verstoße. In diesen Verfahren fanden bereits am 17. März und 14. April 2015 mündliche Verhandlungen statt, in denen sich weiterer Aufklärungsbedarf ergeben hatte.

In der heute durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde die Sach- und Rechtslage mit den Beteiligten umfassend erörtert. Thematisiert wurde u.a. der Umfang zulässiger Pauschalierungen und Typisierungen im Rahmen der Gebührenerhebung. Entscheidungen sind noch nicht verkündet worden, sondern werden den Beteiligten in den nächsten Wochen zugestellt.

Die weiteren noch anhängigen Verfahren aus diesem Bereich sind bis zur rechtskräftigen Beendigung der heute verhandelten Klageverfahren ausgesetzt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.09.2015

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